Ich erledige für Sie
die gesamte Buchhaltung,
Lohnverrechnung und
die Erstellung von Saldenlisten
im Rahmen der doppelten Buchhaltung oder der Einnahmen-Ausgabenrechnung nach § 4(3) EStG.
Ich erstelle ihren
Jahresabschluss und
übernehme auf Wunsch die kalkulatorische Buchführung (Kostenrechnung).
Sie sind zur Erstellung einer Konzernbilanz verpflichtet? Die Konsolidierung ist einer meiner Kernkompetenzen - gerne bin ich bei der Erstellung und Organisation eines Konzern-Jahresabschlusses nach UGB bzw. IFRS behilflich.
Informieren Sie sich dazu im Detail auf meiner Website